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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Alkohol am Steuer

16.02.2018 | FAHRSCHUL-WISSEN

Wer sich unter Alkoholeinfluss ans Steuer setzt, riskiert empfindliche Bußgelder und hohe Strafen. Betroffen sind insbesondere junge Menschen, aber auch routinierte Fahrer lassen sich zu Trunkenheitsfahrten hinreißen. Beim Alkoholkonsum rangieren die Deutschen laut Statistik der Weltgesundheitsorganisation (WHO) international nach wie vor in der Spitzengruppe. Ob ein Cocktail zur Lady‘s Night oder das sprichwörtliche Feierabendbier in der Kneipe: Alkoholische Getränke sind selbstverständlicher Bestandteil unserer Feier- und Genusskultur. Doch spätestens auf dem Nachhauseweg wird die berauschende Heiterkeit schnell zum Partykiller. Denn im Straßenverkehr sind Bier, Wein und Schnaps eine der häufigsten Unfallursachen, häufig mit fatalen Folgen. Insbesondere junge Menschen und Fahranfänger erliegen den Versuchungen des Alkohols und lassen sich immer wieder zu riskanten Trunkenheitsfahrten hinreißen. Dirk Märkert ist als Inhaber der WM Fahrschule Volkach von Berufswegen bestens mit den Gefahren des Alkohols vertraut und weiß um die Ursachen: „Die enthemmende Wirkung des Alkohols äußert sich in verminderter Angst und erhöhter Risikobereitschaft. Was für soziale Kontakte mitunter förderlich sein kann, hat auf der Straße schnell schwerwiegende Konsequenzen“. Denn bereits in geringen Mengen führt Alkoholkonsum zu erheblichen Einschränkungen hinsichtlich der motorischen Fähigkeiten, der Aufmerksamkeit und des Reaktionsvermögens. „Bei einem Menschen mit einem Blutalkoholwert von 0,8 Promille verlängert sich die Reaktionszeit um bis auf das Doppelte gegenüber einer nüchternen Person,“ erklärt Dirk Märkert. „Im Straßenverkehr, wo auf unvorhergesehene Gefahren mitunter Reaktionen in Sekundenbruchteile erfordern, ist schon eine minimale Einschränkung der Fahrtüchtigkeit somit entscheidend.“ Vor allem unerfahrene Fahrer neigen zur Selbstüberschätzung und setzen sich wider besseres Wissens angetrunken hinters Steuer. Dabei sind die gesetzlichen Bestimmungen für diese Gruppe besonders streng: Für Fahranfänger gilt bis zum Ablauf der Probezeit und der Vollendung des 21. Lebensjahres absolutes Alkoholverbot. „Oft siegt schlicht die Bequemlichkeit über die Vernunft, wenn es nach einer durchzechten Nacht auf den Nachhauseweg geht,“ weiß Dirk Märkert. „Ungeachtet aller Sicherheitsrisiken erscheint das eigene Auto verlockender als die vermeintlich teurere Fahrt mit dem Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln.“ Mahnende Worte sind oft sinnlos, wenn junge Fahrer sich betrunken ans Steuer setzen wollen. Effektivere Strategien sind Prävention durch frühzeitige Aufklärung, um zu vermeiden, dass junge Menschen überhaupt in die Versuchung kommen. Dirk Märkert empfiehlt den Fahrschülern, das eigene Auto beim Feiern ungeachtet jeglicher Promillegrenzen besser stehen zu lassen. „Sich Gedanken um alternative Transportwege zu machen, sollte selbstverständlicher Bestandteil der Abendplanung oder Feiervorbereitung sein. Um ein entsprechendes Bewusstsein zu schaffen, ist eine angemessene Ausbildung deshalb unverzichtbar. Wer einmal verstanden hat, wie leichtfertig er das eigene Leben und auch das aller anderen Verkehrsteilnehmer durch Trunkenheit am Steuer aufs Spiel setzt, trifft im Zweifel die richtige Entscheidung und lässt das Auto stehen.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt Dirk Märkert gern persönlich unter der Durchwahl 09381/718877 oder direkt in der Fahrschule: WM Fahrschule Volkach, Am Alten Bahnhof 8, 97332 Volkach .

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Handy am Steuer

17.01.2018 | FAHRSCHUL-WISSEN

Wer mit dem Handy am Steuer unterwegs ist, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer und riskiert empfindliche Strafen. Digitale Technologien erleichtern unseren Alltag heute selbstverständlich in fast allen Lebenslagen. Das Smartphone als persönliche Management-Zentrale ist dabei unser ständiger Begleiter, häufig auch im Auto. Doch das Unfallrisiko ist enorm: Schon der kurze Blick aufs Display oder ein dringlicher Anruf lenkt vom Verkehrsgeschehen ab und führt zu einer drastischen Veränderung der Wahrnehmung und Reduzierung der Reaktionsfähigkeit. Junge Menschen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Handy und Smartphone im Straßenverkehr zu sensibilisieren, ist inzwischen fester Bestandteil des Arbeitsalltags vieler Fahrlehrer. Dirk Märkert von der WM Fahrschule Volkach nimmt das Thema ernst und setzt deshalb verstärkt auf Aufklärung in der Führerscheinausbildung: „Insbesondere jungen Menschen sind anfällig für die elektronischen Lockrufe ihrer Telefone.“ Um Fahranfängern das Gefahrenpotential bei der Handynutzung während der Fahrt zu verdeutlichen, bedient sich Dirk Märkert eines einfachen Beispiels: „Telefonieren am Steuer ist ungefähr so wie Fahren mit 0,8 Promille. Wer mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h seine Aufmerksamkeit für nur eine Sekunde vom Straßenverkehr abwendet, verpasst bereits eine Strecke von ca. 15 Metern. “ In Deutschland ist jegliche Handynutzung bei laufendem Motor gesetzlich verboten. Darunter fällt nicht nur das Telefonieren ohne Freisprechanlage, auch das Wegdrücken eines Anrufs oder die Bedienung des integrierten Navigationssystems per Hand ist untersagt. Dennoch ist das Handy am Steuer statistisch mittlerweile zur Unfallursache Nummer eins avanciert. Verstöße werden entsprechend streng geahndet: „Der Gesetzgeber hat reagiert und die Geldstrafen im Oktober 2017 noch einmal erhöht“, weiß Dirk Märkert. „Wer jetzt mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss satte 100 Euro bezahlen. Zudem gibt es einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.“ Fahranfängern in der Probezeit droht bei wiederholter Auffälligkeit sogar das kostenpflichtige und teure Aufbauseminar Erlaubt ist die Bedienung des Mobiltelefons ausschließlich bei Stillstand und ausgeschaltetem Motor. Wer unterwegs dennoch auch unterwegs nicht aufs Telefonieren verzichten kann oder will, muss in eine Freisprechanlage investieren. Dirk Märkert weiß um die Gewohnheiten der Führerscheinneulinge und rät deshalb uneingeschränkt: „Die Freisprechanlage ist für die eigene Sicherheit und die Ihrer Mitmenschen inzwischen ebenso unverzichtbar wie der Gurt!“ Weitere Hinweise zum Thema gibt Dirk Märkert gern persönlich unter der Durchwahl 09381/718877 oder direkt in der Fahrschule: WM Fahrschule Volkach, Am Alten Bahnhof 8, 97332 Volkach .

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Neuerungen / Änderungen im Straßenverkehr 2018

08.01.2018 | FAHRSCHUL-NEWS

Im neuen Jahr ändert sich wieder einiges, auch auf unseren Straßen. Hier kommt eine Übersicht über die neuen Regeln 2018.   Verkehrsregeln 2018: Winter- und Ganzjahresreifen Winter- und Ganzjahresreifen, die ab 01.01.2018 produziert werden und auf den Markt kommen, dürfen nur noch mit dem Alpine-Symbol verkauft werden. Du erkennst das Zeichen an der Schneeflocke vor einem Berg. Die Kennzeichnung M+S ist nicht mehr ausreichend. Aber keine Angst, Du musst nicht sofort neue Reifen kaufen, wenn Deine Reifen das Alpine- Zeichen nicht haben: Es gilt eine Übergangsfrist bis 30. September 2024. Dann müssen wirklich alle Ganzjahres- und Winterreifen das Alpine-Symbol haben. Voraussetzung ist natürlich, dass sie ausreichend Profil haben und intakt sind. Wenn Du neue Reifen kaufst, achte auf das Symbol, denn sonst droht Dir ein Bußgeld. Auch wer ohne Winterreifen bei winterlichen Bedingungen unterwegs ist, wird verwarnt. Die Strafen sind dazu deutlich erhöht worden. Bisher musste der Fahrer 60 Euro zahlen und bekam einen Punkt in Flensburg. Jetzt wird auch der Fahrzeughalter mit einer Geldstrafe von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg verwarnt. Neue Kfz-Versicherungstarife Ab 01.01.2018 gelten neue Kfz-Versicherungstarife. Sie werden jetzt nach Typ- und Regionalklassen berechnet. Die Versicherungen haben darüber bereits im Herbst informiert. Da alle Versicherungstarife steigen, ist ein Wechsel schwierig. Ein Vergleich lohnt sich jedoch trotzdem, da sich teils noch einige Euros sparen lassen. Durch die Erhöhung kannst Du Deine Versicherung auch außerordentlich und nicht nur bis zum 30. November kündigen. Verschärfte Anforderungen für Crash-Tests Die Verbraucherschutzorganisation EuroNCAP verschärft seine Anforderungen für Crash-Tests. Das liegt daran, dass die Autos immer sicherer werden und zum Beispiel mit Notbremssystemen ausgestattet sind. Auch die Spurhalteassistenten unterliegen strengeren Bewertungen, da sie immer besser entwickelt sind. Fünf Sterne, das maximale Ergebnis, kann ein Auto nur noch erreichen, wenn mindestens ein Notbrems- und Spurhalteassistent im Auto verbaut ist und diese den neusten Standards entspricht.   Endrohrmessung bei AU Ab Jahresbeginn wird die Abgasmessung am Endrohr auch bei Fahrzeugen mit einem Baujahr nach 2006 Pflicht. Bisher fand bei diesen Fahrzeugen die Hauptuntersuchung nur am Computer mithilfe einer Fehlerauslesung statt. Nun wird hier auch mit einer Sonde direkt am Auspuff gemessen. Damit sollen Manipulationen schneller entdeckt werden. Die Kosten können dadurch um bis zu 12 Euro steigen. Mit einer bestandenen Abgasuntersuchung und Hauptuntersuchung vergibt der TÜV das neue Siegel.   Erhöhung der Kfz-Steuer Auch die Kfz- Steuer wird ab dem 01. September 2018 für Neufahrzeuge erhöht. Dies resultiert daraus, dass eine neue Berechnung des EU-Normverbrauch nach dem sogenannten WLTP- Verfahren stattgefunden hat. Nun soll der CO2- Ausstoß realistischer ermittelt werden. Dadurch steigen fast alle Kfz-Steuern, die auch am Schadstoffgehalt gemessen werden. Besonders Fahrer von kleinen Autos und Benzinern werden eine deutliche Steigerung bemerken. So ist der Smart Fortwo 0.9 bisher mit 22 Euro besteuert, ab 2018 werden jedoch 106 Euro fällig. Bei großen Limousinen und SUV, die mit Diesel fahren, liegt nur ein geringer Anstieg vor. Zudem fordert der Bundesrechnungshof allgemein eine höhere Steuer auf Diesel. Dieser ist momentan noch deutlich günstiger als Benzin. Ziel ist es, die Staatskasse zu füllen und den Vorteil für Diesel-Fahrzeuge gegenüber Benzinern abzuschaffen, um die Umwelt zu entlasten. Mögliche Diesel-Fahrverbote Das Bundesverwaltungsgericht wird vermutlich Ende Februar 2018 in Leipzig darüber entscheiden, ob ältere Diesel-Fahrzeuge weiterhin in Stuttgart fahren dürfen. Das Urteil gilt jetzt schon als wegweisend für weitere Städte, die über ein Diesel-Fahrverbot nachdenken. Damit soll der Wert an Stickoxiden und Schadstoffen in Innenstädten deutlich verringert werden.   HU-Plakette 2018 ist die grüne Plakette zur Hauptuntersuchung dran. Beachte auf jeden Fall den Monat des Termins. Denn wenn dieser überzogen wird, kann es teuer werden. Die Bußgelder belaufen sich nach zwei Monaten Ablauffrist auf mindestens 15 Euro und zusätzlich bekommst Du einen Punkt ins Flensburg. Zusätzlich wird das Fahrzeug genauer untersucht, was einen Aufpreis von 20 Prozent bedeutet. Lkw-Maut auf Bundesstraßen Ab dem 01.07.2018 müssen LKWs auch auf einigen Bundesstraßen eine Maut entrichten. Dies betrifft bereits eine Strecke von 39.000 km. Weitere Bundesstraßen werden folgen. Der Bund rechnet dadurch mit Mehreinnahmen von zwei Milliarden Euro. Auch der Verkehr soll dadurch besonders in Ortschaften verringert werden, da die Strecken keine Maut-Ausweichmöglichkeiten mehr biete.   Neue Schadstoffklasse Ab dem 01. September 2018 gibt es die neue Schadstoffklasse 6c. Diese müssen alle Neufahrzeuge erfüllen. Dazu wird in Benziner mit Direkteinspritzung ein Otto-Partikelfilter eingebaut. Auch Diesel brauchen dann eine SCR- Abgasreinigungsanlage, um die Normen für die Schadstoffklasse einhalten zu können.   Notrufsystem „ECall“ ECall ist ein Notrufsystem, das bei einem Unfall oder in weiteren Notfällen europaweit die 112 selbstständig wählt und damit die Rettung alarmiert. Diese wird dann direkt an den Unfallort geführt. Zusätzlich zeichnet das System Zeit und Ort des Unfalls, sowie Fahrtrichtung, Kraftstoffart und Anzahl der Passagiere auf. Das Notfallsystem wird ab 1. April 2018 für alle in Europa neu zugelassenen PKWs Pflicht.

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