Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Aggression im Straßenverkehr
15.01.2024 | FAHRSCHUL-WISSENLichthupe, Mittelfinger und riskante Überholmanöver: Auf deutschen Straßen herrscht zuweilen ein rauer Umgangston. Aggressives und rücksichtsloses Fahrverhalten ist nicht nur ein erhebliches Unfallrisiko; wer am Steuer andere Verkehrsteilnehmer vorsätzlich bedrängt oder gefährdet, macht sich mitunter sogar einer Straftat schuldig. Deutsche Verkehrsteilnehmer neigen immer häufiger zu Aggressionen am Steuer. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage der Unfallforschung der Versicherer. Demnach gaben 50 Prozent der Befragten zu, den eigenen Ärger regelmäßig an anderen Verkehrsteilnehmern auszulassen. Ausbremsen, dichtes Auffahren und Rasen gehören dabei zum Standardrepertoire der Verkehrsrowdys. Doch wann wird aus aufdringlichem verkehrswidriges Fahrverhalten? „Sobald der gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsabstand unterschritten wird, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor“, erklärt #userInhaber# von der #userName# in #userCity#. „Aggressives Drängeln kann aber auch den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Dann handelt es sich um eine Straftat, die mit Geldbußen, Verlust der Fahrerlaubnis und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren rigoros geahndet werden kann.“ Tatsächlich kennt die StVO keinen eigenen Paragraphen für Nötigung im Straßenverkehr. Es gilt deshalb die entsprechend Bestimmung aus dem Strafgesetzbuch. Übertragen auf Verkehrsdelikte gibt es anhand dieser Gesetzeslage allerdings keine eindeutigen Kriterien. „Ob es sich um Nötigung handelt, wird von Fall zu Fall entschieden“, so #userInhaber#. „Urteile aus der Vergangenheit lassen erkennen, dass für die Richter vor allem drei Parameter entscheidend sind: Vorsatz, Dauer und Intensität.“ Ein kurzes Drängeln konstituiert demnach nicht zwangsläufig eine Nötigung. Wer den Vordermann auf der Autobahn aber minutenlang verfolgt und schikaniert, macht sich eindeutig der Nötigung schuldig. Denn aufgrund des zu geringen Sicherheitsabstandes hat dieser keine Wahl, als schneller zu fahren – der Fahrer wird dazu genötigt, die Geschwindigkeit zu erhöhen oder die Spur zu wechseln, um einen Unfall zu vermeiden. Im Umgang mit Dränglern, Rasern und aggressiven Fahrern rät #userInhaber# vor allem zu Gelassenheit: „Legen Sie sich unter keinen Umständen mit Verkehrsrowdys an oder versuchen, diesen eine Lektion zu erteilen. Bemühen Sie sich stattdessen, sich der Situation bei der nächstmöglichen Gelegenheit kontrolliert zu entziehen.“ Wer seinen Peiniger im Nachhinein dann zur Rechenschaft ziehen möchte, kann bei der örtlichen Polizeidienststelle Anzeige erstatten. Erforderlich hierfür sind eine möglichst präzise Schilderung des Vorfalls sowie Angaben zu Kennzeichen, Fahrzeugtyp und -farbe, gegebenenfalls auch zum Aussehen des Fahrers. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Aggression im Straßenverkehr / Biker-Kodex
15.01.2024 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, Aggressivität ist kein guter Beifahrer. Im Gegenteil, aufdringliches und rücksichtsloses Fahrverhalten ist ein erhebliches Unfallrisiko. Mehr noch, wer am Steuer andere Verkehrsteilnehmer vorsätzlich bedrängt oder gefährdet, macht sich mitunter sogar einer Straftat schuldig. Wir klären auf über Rowdytum auf der Straße und geben praktische Hinweise im Umgang mit aggressiven Fahrern. Biker pflegen bekanntermaßen untereinander eigene Umgangsformen. Doch was steckt hinter den vermeintlich ungeschriebenen Gesetzen der Motorradkultur? Wir haben in diesem Monat fünf Tipps im Gepäck, die dir die Interaktion mit Gleich- und Andersgesinnten garantiert vereinfachen. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht dir Dein Team der WM Fahrschule Volkach.
Mehr erfahren >Geplante Neuerungen in 2024
03.01.2024 | FAHRSCHUL-NEWSDiese Neuerungen sollen ab 2024 kommen: Änderungen für Autofahrer – von „Blackbox“ bis Führerschein: Ab 2024 soll es es für Autofahrer einige Änderungen geben, unter anderem beim Führerschein, der Zulassung sowie bei den Preisen. Einige wichtigen Neuerungen auf einen Blick! Ab Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klasse M1(Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz) und Klasse N1 (Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen) mit einem „Event Data Recorder“, kurz EDR, ausgestattet sein. Dieser sammelt sämtliche Daten wie Geschwindigkeit und ABS, die im Falle eines Unfalls ausgelesen und Informationen zum Unfallhergang geben können. Die Daten werden nur gespeichert, wenn es zu einem Zusammenstoß kommt, ansonsten werden sie im Sekundentakt direkt wieder vom EDR gelöscht. Änderungen ab 2024: Bei der Zulassung sind neue Assistenzsysteme verpflichtend Ebenfalls ab dem Sommer 2024 sind neue Assistenzsysteme im Auto verpflichtend. Bereits seit 2022 gilt für Neuwagen die Pflicht diversere neue Systeme, ab Juli 2024 müssen diese dann aber auch für alle Neuzulassungen gelten. Dies geht aus einer EU-Verordnung hervor. Neben der bereits genannten „Blackbox“ zählen folgende Assistenzsysteme dazu: Geschwindigkeitsassistent Müdigkeits- und Aufmerksamskeitswarner Notbremsenassistent Notfall-Spurhalteassistent Notbremslicht Rückfahrassistent Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempflindlichen Wegfahrsperre Ebenfalls neu ist die Farbe der TÜV-Plakette, die 2024 ausgestellt wird. Wer zur Hauptuntersuchung muss, der erhält in diesem Jahr eine blaue Plakette. Diese ist dann bis 2026 gültig. Wie teuer wird Sprit 2024? Doch nach der kürzlichen Haushaltseinigung der Bundesregierung fiel der Betrag höher aus: Ab Januar 2024 werden nun 45 Euro pro Tonne fällig. Für Autofahrer heißt das laut ADAC, dass der CO₂-Preis für den Liter Benzin um rund 4,3 Cent und der für den Liter Diesel um rund 4,7 Cent steigt.
Mehr erfahren >Wir wünschen allen ein friedvolles und unfallfreies neues Jahr
02.01.2024 | FAHRSCHUL-NEWSDas Team der WM Fahrschule wünscht allen Fahrschülern und deren Familien, sowie allen Geschäftspartnern ein friedvolles und unfallfreies Jahr 2024. Wir freuen uns auf das neue Jahr 2024 und sind ab dem 08.01.2024 in allen Fillialen wieder am Start. „Die meisten Menschen wenden mehr Zeit und Kraft daran, um Probleme herumzureden, anstatt sie anzupacken.“ (Henry Ford)
Mehr erfahren >Alle Jahre wieder: So gelingt der Tannenbaum-Transport mit dem Auto
15.12.2023 | FAHRSCHUL-WISSENIm vorweihnachtlichen Stress lassen sich viele Autofahrer beim Tannenbaum-Kauf leichtfertig zu waghalsigen Transportmanövern hinreißen. Dabei wird die oftmals unzureichend gesicherte Fracht schnell zum lebensgefährlichen Geschoss. Die festlich geschmückte Tanne gehört für fast alle Haushalte ebenso fest zu Weihnachten wie die Geschenke darunter. Doch bevor das immergrüne Bäumchen im heimischen Wohnzimmer leuchten kann, muss es erst einmal dorthin transportiert werden. Ob selbst geschlagen oder künstlich: Wer nicht über ausreichende Ladefläche im Kofferraum oder auf dem Anhänger verfügt oder einen Pick-up-Truck fährt, für den gestaltet sich dieses Unterfangen kompliziert. Dem Erfindungsreichtum vieler Autofahrer scheinen dabei keine Grenzen gesetzt. Doch vom ADAC durchgeführte Crashtests demonstrieren, wie schell die weihnachtliche Fracht bei unzureichender Sicherung zum tödlichen Geschoss werden kann. #userInhaber# von der #userName# weiß Abhilfe: „Wie jede Ladung muss auch der Tannenbaum am oder im eigenen Fahrzeug so gesichert werden, dass er bei jedem Verkehrsverhalten fest an Ort und Stelle bleibt.“ Die gängigsten Möglichkeiten hierfür bieten der Transport auf dem Autodach oder im Kofferraum. Von der ebenfalls häufig praktizierten Variante im Innenraum bei umgeklapptem Beifahrersitz rät #userInhaber# hingegen ab: „Die Gefahr einer Sichteinschränkung ist hierbei schlicht zu groß.“ Beim Transport auf dem Autodach sollten Fahrer nur Dachgepäckträger und Spanngurte mit gültigem Prüfzeichen verwenden. Kennzeichen, Scheinwerfer, Rücklicht und Blinker dürfen nicht verdeckt sein. Auch darf der Christbaum weder vorne noch seitlich die Ausmaße des Fahrzeugs überschreiten. Ragt der Baum mehr als einen Meter über das Heck hinaus, ist die Spitze mit einem roten, mindestens 30 mal 30 Zentimeter großen Tuch, bei Dunkelheit zusätzlich mit einem roten Licht zu kennzeichnen. Die Spitze des Baumes sollte dabei nach hinten zeigen, damit der Fahrtwind die Äste nicht beschädigt. Ähnliches gilt für den Transport im Kofferraum: So darf der Baum zwar aus dem Kofferraum hinausragen, schon ab 1,5 Metern ist dieser aber wie oben beschrieben mit einem roten Tuch zu kennzeichnen. „Verstauen Sie den Baum immer mit dem Stammende zuerst in den Kofferraum. Zur zusätzlichen Sicherheit schieben Sie am besten ein Holzbrett zwischen Stamm und Fahrersitz, so drückt der Baum auch bei einer heftigen Bremsung nicht durch die Lehne“, so #userInhaber#. Wer nach dem Transport nicht stundenlang Nadeln und Harz aus dem Innenraum entfernen möchte, sollte das Fahrzeuginnere mit einer alten Decke oder einem Bettlaken auslegen. Um den Aufwand zu minimieren, rät #userInhaber# Verbrauchern grundsätzlich, eine Lieferung in Erwägung zu ziehen. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
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