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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Sturm und Starkregen: Sicherheitstipps fürs Autofahren

17.02.2022 | FAHRSCHUL-NEWS

Sturm, Starkregen und heftige Böen machen das Autofahren gefährlich!!   Unwetter können ganze Straßen unter Wasser setzen. Mit diesen Tipps kommen Sie auch bei extremen Wetterverhältnissen sicher ans Ziel. Defensiv fahren: Tempo drosseln, volle Aufmerksamkeit dem Fahrzeug Bei schwerem Sturm und Orkan: Fahrzeug stehen lassen! Caravan-Gespanne, Wohnmobile, Busse sind besonders gefährdet Darauf müssen Autofahrer bei Sturm achten Sind Stürme angekündigt, sollten Sie sich schon vor Fahrtantritt darauf einstellen und zum Beispiel bei der Routenwahl baumreiche Strecken meiden. Bereits ab Windstärke 5 (29 bis 38 km/h Windgeschwindigkeit) ist Vorsicht angesagt; bei schwerem Sturm (ab Windstärke 10) oder gar Orkanwarnung sollten Sie überhaupt nicht mehr Auto oder Motorrad fahren. Starker Wind kann jedes Fahrzeug leicht aus der Bahn bringen. Deshalb gilt als wichtigste Regel: Geschwindigkeit senken! Erfasst eine Böe das Auto, kann man bei niedrigem Tempo erheblich einfacher reagieren und gegenlenken.   Auf Brücken, in Waldschneisen oder an Tunnelausfahrten ist das Risiko besonders groß, seitlich von starken Böen erfasst zu werden. Oftmals weisen Windsäcke oder Verkehrsschilder auf die Gefahr hin. Vorsicht beim Überholen von Lastwagen und Bussen: Schon beim Eintauchen in den Windschatten des überholten Fahrzeugs verändert das Auto seine Richtung. Nach dem Überholvorgang wird es dann wieder voll vom Seitenwind erfasst. Achten Sie verstärkt auf andere Verkehrsteilnehmer; sie können durch Wind oder Sturm plötzlich anders reagieren, als Sie selbst es erwarten würden. Immer beide Hände ans Lenkrad und beide Augen auf die Straße. Schalten Sie Ablenkungsquellen (Telefon mit Freisprecheinrichtung, laute Musik) am besten aus. Achtung: Dachlasten erhöhen die Wirkung des Sturms, denn Fahrräder oder Dachboxen bieten eine größere Angriffsfläche. Aus diesem Grund sind auch Wohnmobile, Wohnwagen-Gespanne, Busse und Lkw besonders anfällig für Seitenwind. Diese Fahrzeuge können im schlimmsten Fall sogar umkippen.   Das sollten Biker bei starkem Wind beachten Grundsätzlich gelten bei Sturm für Motorradfahrer die gleichen Regeln wie für Autofahrer. Wenn Sie zusätzlich einige Tipps beachten, können Sie für noch mehr Sicherheit sorgen. Fahren Sie möglichst mittig auf der Fahrbahn, damit bei plötzlichen Böen Platz nach beiden Seiten bleibt. Je weniger die Bekleidung des Fahrers flattert, desto ruhiger bleibt auch das Motorrad bei Wind. Fahrer mit gut sitzender Lederkombi sind hier im Vorteil. Wer Textilbekleidung trägt, sollte sie möglichst "körpernah" einstellen. Die Wirkung des Windes hängt außerdem stark von der seitlichen Angriffsfläche also von der Silhouette von Motorrad und Fahrer ab. Ein Bike mit Tankrucksack, Gepäckrolle und/oder Topcase ist deutlich windanfälliger. Deshalb mit Gepäck besonders vorsichtig fahren und das Tempo drosseln. Luftverwirbelungen können auch den Helm erfassen und eine ruhige Sicht auf die Straße erschweren. Eventuell kann es helfen die Windschutzscheibe der Verkleidung (falls vorhanden) so zu verstellen, dass der Helm nicht mehr pendelt. Allzeit gute und sichere Fahrt wünscht die WM Fahrschule 

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Alle Jahre wieder: Sicher durch den TÜV

15.01.2022 | FAHRSCHUL-WISSEN

Trotz gesetzlicher Vorschrift ist die Haupt- und Abgasuntersuchung für viele Fahrzeughalter alles andere als Routine. Alle Jahre wieder stehen für Auto- und Motorradfahrer die Haupt- und Abgasuntersuchung an. Um in Besitz einer gültigen Plakette zu gelangen, muss das eigene Fahrzeug alle zwei Jahre in Sachen Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit auf Herz und Nieren überprüft werden. Doch nicht nur Besitzern von Fahrzeugen älterer Bauart graut es regelmäßig vor der bevorstehenden Untersuchung. Statistisch gesehen sind die Sorgen nicht unbegründet: Laut Angaben des TÜVs verweigerten die Prüfer knapp jedem vierten Auto das begehrte Prüfsiegel. „Besonders häufig sind es kleinere Mängel, wegen denen die Zulassung verwehrt wird“, weiß #userInhaber# von der #userName#, von Berufswegen Stammgast bei den zuständigen Prüfstellen. „Fehlende Papiere, abgelaufene Verbandskästen oder ein defektes Lämpchen sind besonders ärgerliche Gründe, durch den TÜV zu fallen. Wer selbst ein wenig Zeit in die Vorbereitung investiert, ist vor bösen Überraschungen gefeit und spart später Geld und Nerven.“ Stichwort Geld: Den preislichen Rahmen für die Haupt- und Abgasuntersuchung gestalten die Bundesländer und die jeweiligen Prüforganisationen selbst. Das Ende der einstigen Monopolstellung der TÜV-Verbände bedeutete auch eine Liberalisierung des Marktes, weshalb die Kosten zum Teil stark variieren. Großen finanziellen Spielraum haben die meisten Anbieter dabei jedoch nicht: So liegen die durchschnittlichen Kosten bei den Prüforganisationen für eine Haupt- inklusive Abgasuntersuchung im Pkw-Bereich flächendeckend bei hundert Euro aufwärts. „Werkstätte lassen sich zusätzlich zu der eigentlichen Untersuchung die Bereitstellung von Hebebühne, Brems- und Lichtmessstand sowie den Mechaniker bezahlen, weshalb die Kosten hier mitunter deutlich höher ausfallen,“ erklärt #userInhaber#. „Hier sollte deshalb unbedingt im Vorfeld ein Kostenvoranschlag eingeholt werden, wobei auch auf die einzelnen Leistungen eigens ausgewiesene Umsatzsteuer beachtet werden muss.“ Der Vorteil: Werden in der Hauptuntersuchung Mängel festgestellt, können diese vor Ort noch während der Prüfung behoben werden. Bei der Prüfstraße ist dies nicht möglich: Hier bedeutet jeder noch so vermeintlich kleine Mangel eine eigene Fahrt in die Werkstatt samt anschließender Nachkontrolle. Um zusätzliche Kosten durch unnötige, weil vermeidbare Nachkontrollen oder verpasste Fristen zu vermeiden, rät #userInhaber# allen Fahrzeughaltern, sich rechtzeitig um einen Termin für die Haupt- und Abgasuntersuchung zu kümmern und das eigene Fahrzeug im Vorfeld möglichst gründlich auf offensichtliche Mängel zu kontrollieren. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Früh übt sich: Begleitetes Fahren

15.12.2021 | FAHRSCHUL-WISSEN

Medienberichten zufolge arbeitet die neue Bundesregierung an einer Reform der Regelungen für Fahranfänger. Neben einer Verlängerung der Probezeit ist auch der Führerschein mit 16 im Gespräch. Die Hoffnung: Wer schon in jungen Jahren am Straßenverkehr teilnimmt, verursacht später weniger Unfälle – wie Erfahrungen mit dem Modell „Begleitetes Fahren“ belegen. Fahranfänger sind besonders unfallgefährdet. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) verunglückten 2015 über 66.000 junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren auf deutschen Straßen. Mangelnde Fahrpraxis und erhöhte Risikobereitschaft sind naheliegende Gründe für die im Verhältnis zu anderen Verkehrsteilnehmenden überdurchschnittlich hohe Quote. Um jungen Menschen einen sicheren Einstieg in den Straßenverkehr zu ermöglichen, hat der Bundestag 2010 die Gesetzesinitiative „Begleitetes Fahren“ (BF17) beschlossen. Die umgangssprachlich auch als „Führerschein mit 17“ bekannte Sonderregelung des Straßenverkehrsgesetzes erlaubt Jugendlichen bereits mit 17 Jahren den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE in Form einer sogenannten „Prüfungsbescheinigung“. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen die Führerscheinneulinge dann in Begleitung von im Vorfeld bestimmten Personen Auto fahren. Seit seiner Einführung hat sich das Begleitete Fahren zu einer echten Erfolgsstory entwickelt: Das Bundesverkehrsministerium bescheinigt B17-Teilnehmenden später ein im Vergleich zu regulären Fahranfängern rund 20 % geringeres Unfallrisiko. Auch #userInhaber# von der #userName# ist überzeugt von dem Konzept: „BF17 gibt jungen Menschen die Gelegenheit, über einen längeren Zeitraum in einem kontrollierten Rahmen wertvolle praktische Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln. Dieser Vorsprung wirkt sich später positiv auf das Fahrverhalten aus.“ Die Begleitpersonen dürfen im Unterschied zu Fahrlehrern nicht aktiv in das Verkehrsgeschehen eingreifen, unterliegen aber dennoch gesetzlichen Vorschriften. „Eine Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und über einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren eine Fahrerlaubnis besitzen“, erläutert #userInhaber#. „Weiterhin darf eine Begleitperson nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben und unterliegt der 0,5 Promillegrenze und dem Drogenverbot.“ Als Begleitperson gilt indes nur, wer namentlich in der bei jeder Fahrt mitzuführenden Prüfungsbescheinigung genannt ist. Eine entsprechende Angabe ist deshalb bereits im Zuge der Antragsstellung notwendig. Die Anzahl der Begleiter ist jedoch nicht begrenzt und kann im Nachhinein beliebig erweitert werden. Ausführliche Informationen zum Thema gibt #userInhaber# gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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