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Tüv erhöht die Gebühren ab dem 31.01.2024

31.01.2024 | FAHRSCHUL-NEWSTüv erhöht die Gebühren ab dem 31.01.2024

Tüv erhöht die Gebühren ab dem 31.01.2024

 

Die Höhe der Prüfungsgebühren im Fahrerlaubnisbereich (also für die theoretische und praktische
Prüfung) regelt ausschließlich der Gesetzgeber. TÜV SÜD unterliegt hier der GebOSt und hat somit
keinen Einfluss darauf. Somit sind die Kosten für die jeweilige Prüfung glasklar und gut
kalkulierbar.
Nach mittlerweile mehr als 7 Jahren, die seit der letzten Gebührenerhöhung vergangen sind, tritt
zum 31.01.2024 eine neue Gebührenordnung lt. GebOSt. in Kraft.
Nun ist wichtig zu wissen, dass während der Übergangsfirst (vom 31.01.2024 bis 25.02.2024) ein
Zahlungseingang der Prüfungsgebühr nach altem Recht zum Prüfungstermin ausreichend ist. (Der
Differenzbetrag muss zeitnah beglichen werden.)
Nach Ablauf dieser Übergangsfrist, muss ab dem 26.02.2024 die komplette Gebühr VOR Antritt der
jeweiligen Prüfung bezahlt sein.
Sollte eine Zahlung/Überweisung kurz vor der Prüfung getätigt werden, ist dem Fahrerlaubnisprüfer
ein eindeutiger Nachweis darüber vorzulegen.
Hier ist eine Tabelle mit den aktuellen Gebühren – Wir informieren transparent und verständlich.

 

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