Roller fahren jetzt mit 15 Jahren
29.07.2021 | FAHRSCHUL-NEWSMehr Mobilität für junge Menschen
Neuregelung zur bundesweiten Absenkung des Mindestalters bei Klasse AM auf 15 Jahre ab 28.7.2021 in Kraft.
Jugendliche in ganz Deutschland können jetzt den Führerschein AM mit 15 machen. Das entsprechende Gesetz tritt am 28.7.2021 in Kraft.
• Klasse AM für 15-Jährige jetzt in allen Bundesländern mit der Sz 195
• Bis zum 16. Geburtstag gilt AM nur in Deutschland
• Keine Fahrten ins Ausland vor dem 16.Geburtstag erlaubt
Gerade auf dem Land haben Jugendliche den Wunsch nach unabhängiger Mobilität. Es ist deshalb wichtig, dass das Mindestalter für den Moped-Führerschein (Klasse AM) gesenkt wurde. Einem entsprechenden Gesetzesentwurf mit einer bundeseinheitlichen Lösung hat der Bundesrat am 28.Mai 2021 zugestimmt. Das Gesetz tritt am 28.7.2021 in Kraft.
Bisherige Regelung glich Flickenteppich
Bislang konnte die Rollerfahrerlaubnis der Klasse AM nur in einzelnen Bundesländern bereits ab 15 Jahren gemacht werden. Nach dem Auslaufen eines entsprechenden Modellversuchs entschied jedes Bundesland für sich, ob es von der Herabsetzung des Mindestalters auf 15 Jahre Gebrauch macht oder nicht. Diese unterschiedliche Handhabung führt zu einem unübersichtlichen Flickenteppich föderaler Regelungen, die insbesondere bei Fragen der gegenseitigen Anerkennung zu Schwierigkeiten führten: So wurde zum Beispiel das Fahren in anderen als dem ausstellenden Bundesland als Fahren ohne Fahrerlaubnis beurteilt – solange der Fahrer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Auch der ADAC hat eine bundeseinheitliche Regelung angemahnt.
Neu: Führerscheinklasse AM mit Schlüsselziffer 195
Die Fahrerlaubnis der Klasse AM wird für Führerscheinneulinge mit der geänderten Schlüsselziffer 195 erteilt, das heißt mit Auflage zu der Klasse AM, dass diese bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland gilt. Fahrten ins Ausland sind damit verboten.
Mehr Mobilität für junge Menschen
15-Jährige konnten bislang nur die Mofa-Prüfbescheinigung bis 25 km/h erwerben. Aber gerade im ländlichen Bereich besteht ein erhebliches Mobilitätsbedürfnis für den Weg zur Schule oder Ausbildungsstelle, das durch öffentliche Verkehrsmittel allein nicht zufriedenstellend gelöst werden kann. Nur in den Bundesländern, die von der zwischenzeitlich eingeführten Ermächtigungsgrundlage Gebrauch gemacht hatten, konnte bereits mit 15 Jahren die Klasse AM erworben werden. Mit der beschlossenen bundeseinheitliche Regelung wird der "unübersichtlichen Flickenteppich" unterschiedlicher Regelungen beendet und Jugendliche können zukünftig in allen Bundesländern bereits mit 15 die Klasse AM erwerben und (bis zu ihrem 16. Geburtstag) im Inland überall damit fahren.
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