Führerschein-Umtausch für vor dem 19.01.2013 ausgegebene Führerscheine
25.01.2021 | FAHRSCHUL-NEWSUmtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine...
...müssen gemäß den Terminvorgaben der Anlage 8e FeV in einen neuen, befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden
Vor dem 19.01.2013 ausgegebene Führerscheine müssen gemäß den Terminvorgaben der Anlage 8e FeV in einen neuen, befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden.
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Anlage 8e (zu § 24a Absatz 2 Satz 1)
Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine
I)
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers
Vor 1953
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
19. Januar 2033
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers
1953 bis 1958
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
19. Januar 2022
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers
1959 bis 1964
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
19. Januar 2023
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers
1965 bis 1970
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
19. Januar 2024
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers
1971 oder später
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
19. Januar 2025
II)
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:*
Ausstellungsjahr
1999 bis 2001
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
19. Januar 2026
Ausstellungsjahr
2002 bis 2004
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
19. Januar 2027
Ausstellungsjahr
2005 bis 2007
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
19. Januar 2028
Ausstellungsjahr
2008
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
19. Januar 2029
Ausstellungsjahr
2009
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
19. Januar 2030
Ausstellungsjahr
2010
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
19. Januar 2031
Ausstellungsjahr
2011
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
19. Januar 2032
Ausstellungsjahr
2012 bis 18. Januar 2013
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
19. Januar 2033
* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerschein.
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Quelle: www.flvbw.de unter FAQ